Impressum

Die Web­site www.edith-riewer.de wird betrieben von:

Edith Riew­er
Heil­prak­tik­erin für Psy­chother­a­pie
Pet­tenkofer­straße 27
10247 Berlin, Deutsch­land

Tele­fon: +49 (0)1522 4026 308
E‑Mail: info@edith-riewer.de

Auf­sichts­be­hörde:
Auf­sichts­be­hörde Lan­desamt für Gesund­heit und Soziales
Post­fach 310 929
10639 Berlin, Deutsch­land

Berufs­beze­ich­nung:
Heil­prak­tik­erin für Psy­chother­a­pie (HeilpG.)
Berufs­beze­ich­nung ver­liehen in Deutsch­land

Kam­mer:
Gesund­heit­samt Licht­en­berg

Regelun­gen:
Erlaub­nis zur beruf­s­mäßi­gen Ausübung der Heilkunde ohne Bestal­lung, eingeschränkt für den Bere­ich Psy­chother­a­pie nach §1, Abs.1 des Heil­prak­tik­erge­set­zes am 29. Mai 2018 durch das Bezirk­samt Berlin Licht­en­berg, Abteilung Gesund­heit­samt

Bil­drechte:
Edith Riew­er
Andreas Schwab-Riew­er

Sonstiges

Berufsver­band:
Mit­glied­snum­mer 29385 Ver­band Freier Psy­chother­a­peuten, Heil­prak­tik­er für Psy­chother­a­pie und Psy­chol­o­gis­ch­er Berater e.V.

Heil­ver­sprechen:
Alle Angaben auf dieser Web­site über Edith Riew­er und ihre Arbeit dienen auss­chließlich der Infor­ma­tion. Ein Heil­ver­sprechen kann hier­aus nicht abgeleit­et wer­den. Auch die Lin­derung und/oder Behand­lung eines Krankheit­szu­s­tandes wird nicht ver­dreht oder zuge­sagt. Des Weit­eren dient diese Web­site keines­falls zur Ent­deck­ung und/oder Fes­tle­gung von Eigen­di­ag­nosen.

Behand­lungskosten:
Die geset­zlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Psy­chother­a­pie nach dem Heil­prak­tik­erge­setz (HPG) lei­der nicht. Fordern Sie Ihre Kranken­ver­sicherung für Psy­chother­a­pie an. Wichtig ist ins­beson­dere die Frage, welche Ther­a­piev­er­fahren angewen­det wer­den sollen. Die Kosten­er­höhung durch Ver­sicherun­gen erfol­gt immer unab­hängig vom Behand­lungsver­trag (Dien­stver­trag) zwis­chen Edith Riew­er und ihren Klien­ten. Die für ihre Arbeit bes­timmten Behand­lungskosten sind ein­ma­lig von ein­er ursprünglichen Ein­nahme Ihrer Krankenkasse.

Vorteile für Selb­stzahler:
Ihre psy­chother­a­peutis­che Behand­lung wird im Gegen­wert zur krankenkassen­fi­nanzierten Ther­a­pie nicht aktenkundig. Dies ist zum Beispiel der Abschluss ein­er Lebens- oder Beruf­sun­fähigkeitsver­sicherung rel­e­vant und es spart neben­bei einen bürokratis­chen Aufwand für den Beginn und die Behand­lung von Ther­a­pie­un­ter­brechun­gen durch das Antragsver­fahren.